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Beschreiben Sie Ihr Vorhaben in drei bis fünf Sätzen: Was soll am Ende da sein, welche Systeme sind beteiligt, was hängt davon ab. Je klarer der gewünschte Zustand, desto genauer das Angebot – und desto eher können wir Ihnen sagen, ob die Aufgabe zu uns passt oder nicht.
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Vom Eingang der Anfrage bis zum Auftrag
Was in die Anfrage gehört
Nützlich sind drei Dinge: das Ergebnis, an dem Sie den Erfolg messen würden; die Systeme, die beteiligt sind, samt der Frage, ob es dafür Schnittstellen gibt; und die Randbedingungen, die nicht verhandelbar sind – Datenschutz, bestehende Verträge, ein Termin, an dem etwas laufen muss. Fehlt Ihnen davon etwas, schreiben Sie es trotzdem: unklare Punkte sind der eigentliche Inhalt des ersten Gesprächs.
Wie ein Auftrag beginnt
Reihenfolge statt Zusagen: zuerst ein Gespräch über Ziel, Ausgangslage und Engpass; darauf ein Angebot, das den Umfang absteckt und die Kriterien der Abnahme festschreibt. Erst dann folgt die Auftragserteilung. Gearbeitet wird in Etappen, und jede von ihnen legen wir einzeln zur Prüfung vor. Gemessen wird am Schluss an dem, was vorab schriftlich vereinbart war.
Vertragsart und Umgang mit Daten
In welcher Vertragsform
Die Wahl richtet sich nach dem Zuschnitt. Ein klar umrissener Liefergegenstand gehört in den Werkvertrag: Ergebnis vereinbart, Abnahme am Ende, Haftung für Mängel. Bleibt das Vorhaben in Bewegung, ist der Dienstvertrag mit dauerhafter Begleitung der tragfähigere Rahmen. Unser Angebot nennt die vorgeschlagene Form samt Begründung. Die Steuerung der Entwickler bleibt bei unserer Projektleitung – geliefert werden Ergebnisse, keine besetzten Stellen.
Was mit Ihren Angaben passiert
Eingang per E-Mail, Ablage und Bearbeitung in unserem eigenen System – mehr Stationen hat der Vorgang nicht; die dafür genutzten Dienste nennt die Datenschutzerklärung. Kommen personenbezogene Daten eines Auftrags ins Spiel, schließen wir dazu einen Auftragsverarbeitungsvertrag ab, samt beschriebener technischer und organisatorischer Maßnahmen. Gearbeitet wird auf Systemen in Deutschland und der EU. Möchten Sie eine Vertraulichkeitsvereinbarung, liegt sie vor dem ersten fachlichen Gespräch unterschrieben vor.
Häufige Fragen zur Anfrage
Was passiert mit meiner Anfrage?
Gelesen wird sie von jemandem, der selbst entwickelt – einen Vertriebstrichter gibt es bei uns nicht. Wir prüfen, welche Leistung zu Ihrem Vorhaben passt, und schlagen einen Termin für einen kurzen Austausch vor. Trifft nichts davon zu, hören Sie das offen, samt Begründung.
Wer meldet sich – Vertrieb oder Technik?
Immer die technische Seite. Ein Vertriebsteam existiert bei uns nicht, und es fehlt auch niemandem: Die Grundlagen zu Umfang, Ablauf und Vertragsform stehen öffentlich hier, Ihre eigene Aufgabe besprechen wir direkt.
Arbeiten Sie auch vor Ort?
Die Umsetzung findet bei uns statt – eigene Räume, eigene Systeme, Abstimmung auf Deutsch. Für Auftakt, Zwischenprüfung und Abnahme kommen wir zu Ihnen, wenn es die Sache erfordert. Weitere Standorte neben unserem Sitz in München haben wir nicht; im Impressum steht die eine Adresse.